Besuchsverbot ab 18.12.2020

Veröffentlicht: 16. Dez 2020

Liebe Besucherinnen und Besucher,

uns ist bewusst, dass Sie Ihren Liebsten gerade in der Vorweihnachtszeit während eines Krankenhausaufenthalts zur Seite stehen möchten.

Aufgrund der aktuellen Infektionslage in der Region können wir ab 18.12. jedoch keine Besuche in unseren Kliniken mehr gestatten.

Ausgenommen von diesem generellen Besuchsverbot sind:

  • Kreißsaal: Eine feste Bezugsperson darf die werdende Mutter während der Entbindung begleiten.
  • Wochenstation: Täglich darf ein Besucher auf die Wochenstation kommen.
  • Kinderklinik: Beide Elternteile dürfen ihr Kind besuchen.
  • Palliativmedizin: Der Besuch von Schwerstkranken bzw. sterbenden Patienten ist jederzeit möglich.
  • Gesetzlichen Betreuern, Rechtsbeiständen o.ä. ist der Besuch ebenfalls gestattet.

Für diese genehmigten Besuchergruppen gilt im gesamten Klinikgebäude eine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht. Einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz erhalten Sie bei Betreten der Klinik. Bitte beachten Sie zudem die üblichen Abstands- und Hygieneregeln.

Jeder genehmigte Besucher wird am Empfang der Klinik registriert (Name, Kontaktmöglichkeit, Name des Besuchten).

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.


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